Ernährungsberatung Annette HaagMail:
Beratungstermine in der Praxis sowie Hausbesuche nach Absprache
| Meine Leistungen Beratungsablauf:
zu folgenden Schwerpunkten:
Zuschüsse von Ihrer KrankenkasseDie Krankenkassen unterstützen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie mit Zuschüssen. Ernährungstherapie nach § 43 SGB V hat das Ziel im Krankheitsfall die Rehabilitation zur unterstützen. Sie wird nach Zuweisung durch Ihren Arzt in Form einer Notwendigkeitsbescheinigung in der Regel von Ihrer Krankenkasse bezuschusst. Ernährungsberatung nach § 20 SGB V dient der Gesundheitsförderung. Die Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung sowie die Vermeidung bzw. Reduktion von Übergewicht unterstützen die Gesundheitsvorsorge. Aufgrund meiner Qualifikation sind meine Beratungen von den Krankenkassen bezuschussbar.
Auch die betriebliche Gesundheitsförderung gilt als Gesundheitsvorsorge/ Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V.
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